Mit AIRFLOW® Handstücken und Instrumenten entfernen Sie den angefärbten Biofilm supra- und subgingival bis zu 4mm. Bei Kontakt mit Schleimhaut oder krankhaft veränderter Haut werden die englumigen Hohlkörper gemäß der RKI-Empfehlungen mindestens in die semikritische Kategorie B eingestuft. Obwohl einige Behandlungsschritte oberhalb des Zahnfleisches stattfinden, kann die zahnmedizinische Behandlung schnell in einen kritischen Bereich übergehen. Dies ist hauptsächlich auf das häufige Zahnfleischbluten der Patienten zurückzuführen sowie auf die leichte Erreichbarkeit von Zahnstein in den Zahnfleischtaschen oder unter der Gingiva.
Um die notwendige Flexibilität in der Behandlung zu gewährleisten, ist ein gründlicher Prozess aus Reinigung, Desinfektion und verpackter Sterilisation erforderlich. Dies betrifft sowohl das Handstück als auch die Pulverstrahl-Düse, da beide Teile in ihrer gemeinsamen Nutzung als eine Einheit angesehen werden müssen.
Für die Bestandteile der PERIOFLOW® Behandlung, die verwendet werden, um Zahnstein in tiefen Taschen bis zu 9 mm, an Furkationen und auf Implantaten zu entfernen, gilt aufgrund der notwendigen invasiven Arbeitsweise eine eindeutige Einstufung in die kritische Kategorie B. Das Handstück muss daher ebenfalls verpackt sterilisiert werden. Die Düse für die subgingivale Behandlung ist hingegen von EMS als Einmalprodukt konzipiert, das nach jeder Nutzung ausgetauscht und somit nicht wiederaufbereitet wird.
Das PIEZON® Instrument wird sowohl supragingival als auch bis zu 10 mm subgingival verwendet. Die verschiedenen P, PI, PS oder PSR Spitzen, die aufgrund ihrer invasiven und parodontalchirurgischen Einsatzmöglichkeiten verwendet werden, erfordern einen vollständigen Aufbereitungszyklus mit Reinigung, Desinfektion und verpackter Sterilisation. Die korrekte Einstufung der ZEG- bzw. PA-Spitzen, die nur oberhalb der Gingiva verwendet werden, ist etwas komplexer. Obwohl eine Einstufung als Semikritisch B theoretisch möglich wäre, führen die variablen Anforderungen verschiedener Patientengruppen oft dazu, dass eine umfassendere Aufbereitung notwendig ist. Um rechtliche Sicherheit zu gewährleisten, empfiehlt es sich, immer eine vollständige Aufbereitung einschließlich verpackter Sterilisation durchzuführen. Bedenken Sie bitte hierbei, dass die Risikoklassifizierung von jedem Betreiber selbst vorgenommen und gegenüber den Behörden gerechtfertigt werden muss. Seien Sie auf der sicheren Seite – Ihre Patienten, Ihr Team und Ihr Schlaf werden es Ihnen danken!