Ab Mai 2024 schreibt die Hygieneverordnung in Nordrhein-Westfalen vor, dass in der Podologie zur Sterilisation invasiver Instrumente nur noch Autoklaven der Klasse B eingesetzt werden dürfen. Diese Geräte bieten mit ihrem fraktionierten Vakuum-Entlüftungsverfahren eine zuverlässige Dampfsterilisation auch für komplexe Hohlkörperinstrumente. Podologische Praxen, die noch mit Heißluftsterilisation arbeiten, müssen bis Mai 2025 auf Dampfsterilisation umstellen - das garantiert hohe Hygienestandards mit minimierten Infektionsrisiken, reproduzierbare Prozesse und einen erhöhten Schutz der Instrumentenqualität.
Für eine umfassende Beratung und Auswahl geeigneter Autoklaven steht Ihnen unser MELAG Team gerne zur Verfügung.