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Hinweisgeberschutzgesetz

Sie können hier jederzeit Meldungen einreichen, die Ihre berufliche Tätigkeit betreffen oder im Voraus, wenn Sie Informationen über mögliche Verstöße erhalten haben. Damit wir Ihnen Rückmeldung zum Fall geben und Details koordinieren können, benötigen wir eine Kontaktmöglichkeit. Ihre Meldung wird mit höchster Vertraulichkeit behandelt und ausschließlich von der Ombudsperson bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass der Schutz des Hinweisgeberschutzgesetzes, wie etwa der Schutz vor Repressalien, nur gilt, wenn Sie zum Zeitpunkt der Meldung berechtigte Gründe hatten, die gemeldeten Informationen für wahr zu halten. Das absichtliche Übermitteln falscher Informationen kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

Es ist daher wichtig, dass Sie tatsächliche Anhaltspunkte für den vermuteten Verstoß haben, beispielsweise durch eigene Beobachtungen oder verlässliche Nachforschungen. Reine Spekulationen sind nicht durch den Hinweisgeberschutz abgedeckt. Fügen Sie daher, wenn möglich, alle Ihnen vorliegenden Beweise bei (z.B. Zeugen, Dokumente, Fotos oder andere relevante Unterlagen).